Unsere Oberschule Sabel Freital wird zurzeit, im August 2017, von 209 Schülern besucht. Da nicht alle Schüler ein GTA – Angebot besuchen rechnen wir im neuen Schuljahr mit 120 GTA – Schülern.
Unsere Oberschule befindet am Rande Freitals und hat ein Einzugsgebiet von ungefähr 15 km im Umkreis von Freital, denn die Mehrheit der Schüler kommt aus kleinen Orten des Freitaler Umlandes. Die Schüler kommen demzufolge mit den unterschiedlichsten öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule und der Unterrichtsbeginn bzw. das Unterrichtsende ist somit mit verschiedensten Regionalbuslinien abzustimmen, wobei die Verkehrsanbindung der Schule sehr gut ist. Eine Freitaler Stadtbuslinie und eine Regionalbuslinie haben ihre Haltestelle fast unmittelbar vor der Schule und der S-Bahnhof Freital-Hainsberg sowie Haltestellen anderer Regionalbuslinien sind etwa 10 Minuten Fußweg von der Schule entfernt. Einige wenige Schüler wohnen aber bis zu 22 km entfernt und werden von ihren Eltern mit dem PKW zur Schule gebracht.
Die Schüler kommen aus verschiedenen sozialen Schichten und ihre Eltern repräsentieren ein breites Spektrum an Berufsgruppen, wobei der überwiegende Teil der Eltern beruflich stark eingespannt ist. Die meisten Eltern sind engagiert und interessieren sich für die Belange der Schule.
Manche Kinder wachsen in Familien mit mehreren Geschwistern auf, andere sind Einzelkinder. Einige wenige Schüler leben bei einem alleinerziehenden Elternteil.
Rund 10 % der Schüler sind Integrationsschüler. Ein Fünftel der Schüler hat eine festgestellte Lese-Rechtschreibschwäche und bei etwa einem Zwölftel der Schüler wurde eine Dyskalkulie diagnostiziert.
Die Lehrerschaft setzt sich aus 15 Frauen und 13 Männern zusammen, wobei wenige Lehrer, wie beispielsweise der Religionslehrer, nur wenige Stunden an unserer Schule tätig sind. Das Alter der Lehrerinnen und Lehrer reicht von 27 bis 75 Jahren, wobei alle Altersgruppen sehr ausgewogen vertreten sind.
Wissen. Können. Erfolg.
Die Sabel Schulen Freital nehmen am Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ teil.
Diese Maßnahme wird gefördert aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
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